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TIPP der Woche /euBP - Meldekorrekturen

Nach einer erfolgreich durchgeführten Betriebs-Prüfung (euBP) erhalten Sie eine Rückmeldung durch die Rentenversicherung (z.B. Übermittlung des Prüfberichtes). Diese wird Ihnen in edlohn als Systemnachricht angezeigt.

Über Dienste > Elektr. unterstützte Betriebsprüfung (euBP) > euBP Meldung anzeigen kann der Prüfbericht (PDF) eingesehen werden. Zusätzlich wird der Prüfbescheid in der eLohnakte abgelegt.

Neben der elektronischen Übermittlung des Prüfberichts und der Meldekorrekturen wird der Bescheid weiterhin zusätzlich postalisch zugestellt. Der Arbeitgeber ist durch die Rückmeldung der DRV nicht von der in § 8 a SGB IV geregelten Meldepflicht entbunden. Meldekorrekturen aus Nachberechnungen bzw. Erstattungen werden durch den Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung maschinell aufgezeigt. Dadurch notwendige Stornierungsmeldungen sind durch den Arbeitgeber eigenverantwortlich durchzuführen.

Für die Bearbeitung der Meldekorrekturen empfiehlt sich weiterhin die Durchsicht des postalischen Prüfberichts, da die Meldekorrekturen nicht systemseitig durchgeführt werden.

Eine ausführliche Beschreibung zum Thema euBP finden Sie auf unserem Portal unter Dokumente / Systembeschreibungen > Elektronische Betriebsprüfung (euBP)

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