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TIPP der Woche | Gehaltszahlungen ins Ausland

Welche Zahlungsart für welchen Sachverhalt?

Es sind zwei Sachverhalte zu unterscheiden:

1.    Überweisung in ein SEPA-fähiges Ausland

Wenn das Gehaltskonto des Arbeitsnehmers im europäischen Ausland angelegt ist, können Sie problemlos mit einer SEPA -Überweisung vom Arbeitgeberkonto die Gehälter dorthin überweisen.
Als Zahlungsart wählen Sie „Überweisung – elektronisch“.  Die „normale“ SEPA-Überweisung kann für Euro-Zahlungen in Deutschland und in alle SEPA-Teilnehmerländer genutzt werden. Für eine SEPA-Überweisung brauchen Sie die IBAN und unter Umständen auch die BIC des Zahlungsempfängers.


2.    Überweisung in ein nicht-SEPA-fähiges Ausland

Für Zahlungen in ein nicht SEPA-fähiges Ausland (z.B. Bosnien, Albanien, Andorra, Georgien, Grönland u.a.) verwenden Sie als Zahlungsart „EU-Standard“.

Hier ist zu beachten, dass die EU-Standard-Überweisung ausschließlich für eine elektronische Überweisung genutzt werden kann. Zur Erstellung einer Zahlungsdatei für ein nicht SEPA-fähiges Ausland gehen Sie über Dienste > Zahlungsverkehr > EU-Standard überweisen. Sollte der Menüpunkt EU-Standard nicht aktiv sein, überprüfen Sie die Arbeitgeberbankverbindung.

Zur Erstellung einer Zahlungsdatei im EU-Standard ist es zwingend notwendig, dass bei der Arbeitgeber-Bankverbindung die Bankleitzahl erfasst ist, da für dieses Verfahren nicht die BIC, sondern die Bankleitzahl der Absenderbank verwendet wird.

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