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TIPP der Woche /Jahresmeldung

Am Jahresende stellt sich häufig die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Jahresmeldung zur Sozialversicherung (Abgabegrund 50) für das abgelaufene Kalenderjahr (2019) entsteht und versendet wird.

Grundsätzlich liegen die Werte für das komplette Jahr mit der Dezember-Abrechnung vor.

Da aber die Jahresmeldung nur für „über den Jahreswechsel hinaus“ beschäftigte Arbeitnehmer zu erstellen ist, wird diese Meldung in edlohn erst nach der Dezember-Abrechnung, also im Januar des Folgejahres (2020) generiert und mit der Abrechnung dieses Monats versendet.

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