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TIPP der Woche / Paralleles Arbeiten mit der eLohnakte

Haben Sie die eLohnakte aus edlohn geöffnet, können Sie trotzdem weiter in edlohn arbeiten. Es ist nicht erforderlich, die eLohnakte vorher zu schließen.

Optimal gestaltet sich dieses Arbeiten, wenn Sie mit zwei Bildschirmen ausgestattet sind.

Dies hat den Vorteil, dass Sie z.B. in der eLohnakte Krankenscheine eines Arbeitnehmers öffnen können und auf dem anderen Bildschirm direkt die Fehlzeit in edlohn bearbeiten und den Erstattungsantrag stellen können.

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