TIPP der Woche / Systemwechsel
Bei der Übernahme eines neuen Mandanten durch Systemwechsel ist es empfehlenswert, auch Arbeitnehmer, die sich in einer Fehlzeit (z.B. Elternzeit) befinden, bereits im Startmonat in edlohn anzulegen.
Dies hat den Vorteil, dass die Arbeitnehmer bei Beendigung der Fehlzeit bereits angelegt sind und die notwendigen SV-Meldungen korrekt entstehen.
Die Anlage in einem späteren Monat führt ansonsten dazu, dass die notwendigen SV-Meldungen nicht mit dem korrekten Beginn-Datum erstellt werden können.