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TIPP der Woche / Vorzeitige Übermittlung einer LSt-Anmeldung

Stellt ein Mandant seinen Betrieb unterjährig ein und die Lohnsteueranmeldung soll jährlich abgeben werden, können Sie diese ausstehende Lohnsteueranmeldung mit dem Monat der Betriebsaufgabe vorzeitig ans Finanzamt übermitteln.

Gehen Sie hierzu vor dem Abrechnen in die Abrechnungsdaten der Firma unter den Punkt Lohnsteuer > LSt-Anmeldung vorzeitige Übermittlung und stellen dort ein Ja ein.

Vorteil ist, dass nun mit der Abrechnung die Lohnsteueranmeldung versendet wird und Sie den Mandanten nicht mehr bis zum Jahresende abrechnen müssen.

 

 

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