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TIPP: Digitaler Lohnnachweis

Mit der Abrechnung des Monates November 2017 wird systemseitig die Abfrage der Stammdaten für das Kalenderjahr 2018 bei der Unfallversicherung durchgeführt, sofern Sie eine PIN erfasst haben und es keine Probleme beim Stammdatenabgleich für das Jahr 2017 gab.

Bei einigen Kunden gibt es jedoch Probleme mit dem Stammdatenabgleich 2017 und daher auch mit dem Stammdatenabgleich 2018 und dem Digitalen Lohnnachweis für das Jahr 2017. Sie werden beim Öffnen der entsprechenden Mandanten mit einem Hinweis darauf aufmerksam gemacht.

Wird der Stammdatenabgleich für das Jahr 2018 erfolgreich durchgeführt, erhalten Sie ebenfalls eine Systemnachricht. Wie Sie sich im Falle von Abweichungen oder Fehlern verhalten sollten, finden Sie hier in den aktualisierten FAQ`s rund um das Thema Digitaler Lohnnachwies.

Mit der Abrechnung des Monates Dezember wird dann der Digitale Lohnnachweis für das Jahr 2017 systemseitig abgesetzt. Nach dem Berechnen können Sie diesen bereits ansehen und ggf. kontrollieren.

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Denken Sie bitte daran, dass für das Beitragsjahr 2017, zusätzlich zum digitalen Lohnnachweis auch weiterhin der bisher bekannte Entgeltnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren abzugeben ist.

 

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