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TIPP: Digitaler Lohnnachweis ab dem Meldejahr 2018 verpflichtend

Ab dem Meldejahr 2018 (01.Januar 2019) ersetzt der Lohnnachweis Digital den alten Entgeltnachweis vollständig. Meldungen per Post, Fax und E-Mail werden von der Unfallversicherung nicht mehr akzeptiert.

Eine Abfrage hat ergeben, dass noch einige Mandanten ohne von der Unfallversicherung zurückgemeldete Stammdaten (Gefahrtarifschlüssel) abgerechnet werden. Wenn der digitale Lohnnachweis über die Lohnabrechnung erfolgen soll, besteht hier dringender Handlungsbedarf.

In der Mandantenübersicht können Sie überprüfen, welche Mandanten noch nicht für das Verfahren aktiviert wurden (Filter: Offene UV-Aktivierungen).

Eine Aktivierung für das Jahr 2018 kann über eine Korrektur des Dezember 2018 erreicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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