TIPP: Entgeltbescheinigung bei Wechsel der meldenden Stelle (99)
Bei System- oder Krankenkassenwechsel wird durch diese Meldung sichergestellt, dass die Krankenkasse Rückantworten an den richtigen Adressaten übermittelt.
Diese EEL-Bescheinigung kann systemseitig bei folgenden Fehlzeiten erstellt werden:
- Krank/Kur mit Entgeltfortzahlung
- Krank mit Krankentagegeld (privat versichert) – ab Januar 2008
- Kur/Maßnahme mit Übergangsgeld
- Beschäftigungsverbot nach § 11 MuSchG
- Mutterschutz
- Pflege krankes Kind ohne Entgelt (mit Krankengeld/Kinderpflegeverletztengeld)
- Entgeltfortzahlung wegen Organ-/Gewebsspende
Für alle anderen Fehlzeiten ist das Erstellen systemseitig nicht möglich. Ebenso ist es auch nicht möglich diese EEL-Bescheinigung für eine Anforderung von Vorerkrankungen
sowie eine Anforderung Ende der Entgeltersatzleistung zu erstellen. Wird die EEL-Bescheinigung für die Fehlzeit Kur/Maßnahme mit Übergangsgeld erstellt, müssen zusätzlich
noch weitere Angaben zum Unfall erfasst werden (Institutionskennzeichen und Unfallaktenzeichen).