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TIPP: Entgeltbescheinigung bei Wechsel der meldenden Stelle (99)

Bei System- oder Krankenkassenwechsel wird durch diese Meldung sichergestellt, dass die Krankenkasse Rückantworten an den richtigen Adressaten übermittelt.

Diese EEL-Bescheinigung kann systemseitig bei folgenden Fehlzeiten erstellt werden:

- Krank/Kur mit Entgeltfortzahlung

- Krank mit Krankentagegeld (privat versichert) – ab Januar 2008

- Kur/Maßnahme mit Übergangsgeld

- Beschäftigungsverbot nach § 11 MuSchG

- Mutterschutz

- Pflege krankes Kind ohne Entgelt (mit Krankengeld/Kinderpflegeverletztengeld)

- Entgeltfortzahlung wegen Organ-/Gewebsspende

 

Für alle anderen Fehlzeiten ist das Erstellen systemseitig nicht möglich. Ebenso ist es auch nicht möglich diese EEL-Bescheinigung für eine Anforderung von Vorerkrankungen

sowie eine Anforderung Ende der Entgeltersatzleistung zu erstellen. Wird die EEL-Bescheinigung für die Fehlzeit Kur/Maßnahme mit Übergangsgeld erstellt, müssen zusätzlich

noch weitere Angaben zum Unfall erfasst werden (Institutionskennzeichen und Unfallaktenzeichen).

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