TIPP: Paralleles Arbeiten von edlohn und Bescheinigungen
Haben Sie aus der Anwendung eine Bescheinigung (manuell oder elektronisch) geöffnet, können Sie trotzdem weiter in edlohn arbeiten. Es ist nicht erforderlich dafür die Bescheinigung zu schließen. Optimal gestaltet sich dieses Arbeiten, wenn Sie mit zwei Bildschirmen ausgestattet sind
Zurzeit ist das parallele Arbeiten bei folgenden Bescheinigungen möglich:
- alle EEL-Bescheinigungen
- Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III
- Einkommensbescheinigung - Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts
- Arbeitnehmer Stammblatt
- Neutrale Verdienstbescheinigung
Weitere Bescheinigungen folgen mit den nächsten Versionen.