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TIPP: Urlaubsberechnung im Dachdeckerhandwerk

Änderung des Tarifvertrags seit Januar 2013 beachten

Bitte berücksichtigen Sie in der kommenden Urlaubszeit, dass seit Januar 2013 eine tarifvertragliche Änderung bei der Berechnung der Höhe des Urlaubsentgelts zu beachten ist:

§ 43 Höhe und Berechnung des Urlaubsentgelts

1. Das für jeden Urlaubstag zu zahlende Urlaubsentgelt berechnet sich aus dem effektiven Bruttodurchschnittsstundenlohn der Monate April bis September des dem Urlaubszeitraum vorangegangenen Kalenderjahres. Dieser wird mit dem Faktor 7,8 multipliziert, bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich der Faktor nach der an dem jeweiligen Urlaubstag ausfallenden Arbeitszeit. Die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk teilt dem Arbeitgeber die für seine Arbeitnehmer maßgebenden Bruttodurchschnittsstundenlöhne für den in Satz 1 genannten Berechnungszeitraum mit.

2. Steht wegen Ausscheidens, langer Krankheit oder Neueinstellung des Arbeitnehmers der Bruttolohn des Berechnungszeitraumes ganz oder teilweise nicht zur Verfügung, so berechnet sich der Anspruch auf der Basis des Durchschnittstundenlohns der letzten drei Beschäftigungsmonate, die dem Monat vorangehen, in dem die Urlaubsvergütung fällig wird; liegt auch dieser nicht vor, erfolgt die Berechnung auf der Basis des letzten vollständigen Berechnungsmonates, der zur Berechnung zur Verfügung steht.

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  • Umsetzung in edlohn/ETAXlohn

    In den Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers finden Sie bei einem Dachdecker unter Baulohn > Urlaub drei neue Eingabemerkmale, die zur systemseitigen Berechnung des Urlaubsentgelts und des Urlaubsgelds benötigt werden. Sind alle Merkmale korrekt gefüllt, werden systemseitig 2 neue Lohnarten automatisch berechnet:

    Urlaubsentgelt (Dachdecker) = Bruttodurchschnittsstundenlohn x Faktor x Urlaubstage
    Urlaubsgeld (Dachdecker) =  Urlaubsentgelt x 25 %

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Hinweis

Wie im Tarifvertrag beschrieben, teilt die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk dem Arbeitgeber den für den Arbeitnehmer maßgebenden Bruttodurchschnittsstundenlohn mit. Der Durchschnittsstundenlohn gilt für das jeweilige Kalenderjahr. Dieser wird idR mit dem Faktor 7,8 multipliziert. Bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich der Faktor nach der an dem jeweiligen Urlaubstag ausfallenden Arbeitszeit.

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