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TIPP: UV-Jahresmeldung für Systemwechsler

Als Vorbereitung zur Jahresmeldung an die Unfallversicherung (Meldegrund 92), die bis 16.02.19 für das Jahr 2018 abgegeben werden muss, gibt es ein Schnellerfassungsformular zur Erfassung von Vortragswerten.
Dies soll den Anwendern, die im Jahr 2018 unterjährig mit der Abrechnung in edlohn begonnen haben und bisher die Daten zur Unfallversicherung noch nicht vorgetragen haben, die Arbeit erleichtern. Wenn die Vortragswerte noch nicht erfasst sind, erhalten Sie beim Berechnen eine Warnung.

Das Formular zur Erfassung der Vortragswerte finden Sie unter: Extras > Vortragswerte UV-Jahresmeldung.

Diese Vortragswerte werden im Digitalen Lohnnachweis nicht berücksichtigt, da im Altsystem bei Systemwechsel ein unterjähriger Lohnnachweis zu erstellen ist. edlohn berücksichtigt am Jahresende nur die Beträge ab Abrechnungsbeginn für den Digitalen Lohnnachweis.

Für weitere Fragen rund um das Thema "Digitaler Lohnnachweis" empfehlen wir Ihnen unsere FAQ´S im Bereich Dokumention > Systembeschreibungen > Fragen und Antworten zum Digitalen Lohnnachweis.

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