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TIPP: Vorerkrankungszeiten anfordern

Ab 01.01.2018 dürfen Anfragen von Vorerkrankungszeiten nur noch unter bestimmten Bedingungen erfolgen:

  • Es muss mindestens eine AU bzw. Vorerkrankung (Krank mit Entgeltfortzahlung oder Krank mit Krankengeldbezug) in den letzten 6 Monaten vorhanden sein.
  • Die Kalendertage der Vorerkrankungen müssen zum Tag der Abgabe der Vorerkrankungsanfrage mit der noch aktuellen AU mindestens 30 Kalendertage umfassen.
  • Bei einem offenen Ende der aktuellen AU ist diese mit 7 Kalendertagen anzusetzen.

Ziel ist es die Anzahl der Vorerkrankungsanfragen auf die relevanten Fälle zu reduzieren und somit zu entbürokratisieren und das Verfahren zu beschleunigen.

Beachte:

Ist die aktuelle Fehlzeit mit einem Enddatum versehen, ist eine Abfrage nicht zulässig und daher in edlohn nicht möglich.

Weitere Infos hierzu:

https://www.sbk.org/arbeitgeberservice/fachthemen/entgeltfortzahlung-vorerkrankungsanfragen-aendern-sich-ab-januar-2018/

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