TIPP: Vorerkrankungszeiten anfordern
Ab 01.01.2018 dürfen Anfragen von Vorerkrankungszeiten nur noch unter bestimmten Bedingungen erfolgen:
- Es muss mindestens eine AU bzw. Vorerkrankung (Krank mit Entgeltfortzahlung oder Krank mit Krankengeldbezug) in den letzten 6 Monaten vorhanden sein.
- Die Kalendertage der Vorerkrankungen müssen zum Tag der Abgabe der Vorerkrankungsanfrage mit der noch aktuellen AU mindestens 30 Kalendertage umfassen.
- Bei einem offenen Ende der aktuellen AU ist diese mit 7 Kalendertagen anzusetzen.
Ziel ist es die Anzahl der Vorerkrankungsanfragen auf die relevanten Fälle zu reduzieren und somit zu entbürokratisieren und das Verfahren zu beschleunigen.
Beachte:
Ist die aktuelle Fehlzeit mit einem Enddatum versehen, ist eine Abfrage nicht zulässig und daher in edlohn nicht möglich.
Weitere Infos hierzu: