TIPP: Vorsicht bei einer Wiederholung nach dem Übermittlungstag des Folgemonats
Aufgrund der Beitragsschätzung sind einige Dinge zu beachten
Sofern zu dem Zeitpunkt, an dem Sie eine Wiederholung durchführen, die Beitragsnachweise für den Folgemonat bereits verschickt wurden (Wiederholung nach dem Übermittlungstag des Folgemonats), kann dies zu Problemen bei der Beitragsschätzung führen.
Beispiel:Die Beitragsnachweise für den Februar werden am 20. Februar übermittelt. Am 23. Februar wird eine Wiederholung der Januar-Abrechnung durchgeführt.
- Fall 1: Die für Januar übermittelte Beitragsschätzung unterscheidet sich von den tatsächlich für den Januar abzuführenden Beiträgen.
Da die Schätzung für den Folgemonat (Februar) bereits versendet wurde, können Differenzen im Februar nicht mehr berücksichtigt werden. Systemseitig werden daher für den Januar Ersatzbeitragsnachweise bereitgestellt und versendet.
Die Ersatzbeitragsnachweise enthalten die tatsächlichen, für den Januar abzuführenden Beiträge. Differenzen, die bereits im Rahmen der Februar-Beitragsnachweise berücksichtigt wurden, werden im März wieder zurückgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass dadurch die Anlage zur Beitragsabrechnung für die Monate Februar und März nicht mehr stimmig ist.
- Fall 2: Die für Januar übermittelte Beitragsschätzung unterscheidet sich NICHT von den tatsächlich für den Januar abzuführenden Beiträgen.
Für den Januar werden keine Ersatzbeitragsnachweise bereitgestellt.
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Bitte beachten:
Sofern zu dem Zeitpunkt, an dem Sie eine Wiederholung durchführen, die Beitragsnachweise für den Folgemonat noch nicht verschickt wurden (Wiederholung vor dem Übermittlungstag des Folgemonats), stellt sich die Situation wesentlich einfacher dar.
Beispiel: Die Beitragsnachweise für den Februar werden am 20. Februar übermittelt. Am 15. Februar wird eine Wiederholung der Januar-Abrechnung durchgeführt.
Für den Januar werden keine Ersatzbeitragsnachweise bereitgestellt.
Mögliche Differenzen werden in den noch zu übermittelnden Februar-Beitragsnachweisen automatisch berücksichtigt.
(Stand: 14.4.2007)