TIPP: Wie geht es weiter mit dem digitalen Lohnnachweis?
Die Stammdatenabfrage musste nur zum erstmaligen Start (also 2016) initiiert werden. Dies erfolgte durch die Eingabe der von der zuständigen Unfallversicherung vergebenen PIN und dem manuellen Auslösen der Stammdatenabfrage.
Ab dann erfolgen alle weiteren Abfragen für die kommenden Jahre systemseitig.
Der Abruf vor Abgabe eines elektronischen Lohnnachweises ist gesetzlich verpflichtend.
Die Unternehmen können ihre Stammdaten jedoch auch bereits vor Beginn eines Meldezeitraums im Rahmen der organisatorischen Abläufe in der Entgeltabrechnung abrufen. Dies ist jedoch frühestens ab 1. November des dem Meldejahr vorangehenden Jahres möglich.
So wird in edlohn mit der ersten Abrechnung, die nach dem 01.11.2017 durchgeführt wird, die Stammdatenabfrage für das Beitragsjahr 2018 ausgelöst. Diese zurückgemeldeten Daten der Unfallversicherung sind unabdingbar für die Übermittlung des digitalen Lohnnachweises 2018. Nutzt man eine Gefahrentarifstelle oder eine Mitgliedsnummer, die nicht durch die Stammdatenabfrage verifiziert ist, übermittelt edlohn keinen digitalen Lohnnachweis.
Da zum Verfahrensbeginn des digitalen Lohnnachweises zuerst die Datenqualität abgewartet wird, erfolgt durch edlohn zurzeit noch kein systemseitiger Import bei Rückmeldung der Gefahrentarife. Dies liegt also in Ihrem Aufgabenbereich.
Wie man abweichende Daten erkennen kann und viele andere Fragen finden Sie hier:
Sind die Daten alle korrekt, wird der digitale Lohnnachweis nach der Dezemberabrechnung (analog der UV-Jahresmeldung Grund 92) übermittelt. Hat die Übermittlung des digitalen Lohnnachweises stattgefunden und es erfolgt z.B. eine Korrektur, durch die sich uv-relevante Daten ändern, erstellt edlohn systemseitig eine Stornierung und einen neuen digitalen Lohnnachweis mit geänderten Werten.