Umfirmierung zur eurodata AG macht Systemwechsel im ELStAM-Verfahren notwendig
Keine Maßnahmen in der Lohnsachbearbeitung erforderlich
Bei eurodata fand vor einigen Monaten eine Umfirmierung zur eurodata AG statt. Aus diesem Grund hält das Bundeszentralamt für Steuern eine entsprechende ELStAM Systemwechselmeldung (sog. Wechsel des Datenübermittlers) mit der neuen Steuernummer der eurodata AG für notwendig.
Diese Systemwechselmeldung werden wir mit der Wartung am Donnerstag, den 13.11.2014 zentral und vollautomatisch durchführen. Die Lohnsachbearbeitung ist von dieser Maßnahme nicht betroffen. Lediglich taucht in der Meldungsübersicht eine ELStAM-Systemwechselmeldung auf. Sie müssen nichts unternehmen.
Sollten dennoch in Einzelfällen Meldungsprobleme auftreten, hat uns das Bundeszentralamt für Steuern umfangreiche Hilfestellung zugesagt. Auftretende Schwierigkeiten in Einzelfällen werden deshalb von eurodata zentral abgearbeitet.