Vorteil ASP-Lösung: Elektr. Meldungen an Versorgungswerke
Mit dem ASP-Kommunikations-Center der eurodata sind Sie auf der sicheren Seite
Gemäß § 28a SGB IV besteht seit Januar 2009 die Pflicht zur monatlichen elektronischen Übermittlung der Daten, die von den berufsständischen Versorgungswerken zur Beitragserhebung benötigt werden.
Der Vorteil für Sie als edlohn-Anwender:
- Über das ASP-Kommunikations-Center werden die notwendigen Meldungen analog zu den SV-Meldungen systemseitig erzeugt und automatisch an die Annahmestelle übermittelt.
- Alle in der Liste der Versorgungswerke aufgeführten Kassen werden über das Verfahren erreicht.
Weitere allgemeine Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Hompage der Annahmestelle http://www.dasbv.de