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Vorteil ASP-Lösung: Elektr. Meldungen an Versorgungswerke

Mit dem ASP-Kommunikations-Center der eurodata sind Sie auf der sicheren Seite

Gemäß § 28a SGB IV besteht seit Januar 2009 die Pflicht zur monatlichen elektronischen Übermittlung der Daten, die von den berufsständischen Versorgungswerken zur Beitragserhebung benötigt werden.

Der Vorteil für Sie als edlohn-Anwender:

  • Über das ASP-Kommunikations-Center werden die notwendigen Meldungen analog zu den SV-Meldungen systemseitig erzeugt und automatisch an die Annahmestelle übermittelt.
  • Alle in der Liste der Versorgungswerke aufgeführten Kassen werden über das Verfahren erreicht.

Weitere allgemeine Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Hompage der Annahmestelle http://www.dasbv.de

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