Das neue edlohn Portal ist da. Jetzt mit einem Klick hier schon mal ausprobieren.
Sektionen
Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wichtige Nachricht von Elster bezüglich Monatslisten Juli 2015!

Wichtige Nachricht von Elster bezüglich Monatslisten Juli 2015!

Fehler bei der Datenverarbeitung haben in einigen Fällen zu fehlerhaften Monatslisten Juli 2015 geführt.

ELStAM Newsletter vom 13.08.2015:

Aufgrund eines Fehlers in der Datenverarbeitung der ELStAM Datenbank führte im Juni (Zeitraum 24.06.2015 (19:00 h) bis 29.06.2015) die Verarbeitung einer aktuellen Nachricht mit Daten der Meldebehörden in bestimmten Fällen dazu, dass der steuerliche Familienstand falsch gebildet und die bisherige Steuerklasse III / IV / V rückwirkend auf Steuerklasse I geändert wurde. Die Auslieferung an den Arbeitgeber erfolgte mit der Änderungsliste für den Monat Juni (bereitgestellt Anfang Juli) und beinhaltete geänderte ELStAM mit einem Gültigkeitsbeginn ab dem 01.01.2015 oder später.

 

Da die Steuerklasse I regelmäßig zu einem höheren Steuerabzug führt als die Steuerklasse III, kann es im Fall einer rückwirkenden Korrektur durch den Arbeitgeber sogar passieren, dass die vom Arbeitgeber einzubehaltende Lohnsteuer das Monatsgehalt für Juli übersteigt und der Arbeitnehmer somit keinen Nettolohn für den betreffenden Monat erhält. Die nochmalige Verarbeitung der betroffenen Nachrichten auf Seiten der Finanzverwaltung am 28. und 29.07.2015 führte zur Bildung der korrekten steuerlichen Familienstände. Die Steuerklassen wurden im Rahmen der Bereinigung auf IV geändert (auch dann, wenn der Bearbeiter zwischenzeitlich die Steuerklasse wieder auf III geändert hatte).

 

Nach den vorliegenden Erkenntnissen wendet sich der Betroffene Arbeitnehmer in diesen Fällen an seinen Arbeitgeber bezüglich der Sachverhaltsaufklärung oder direkt an sein zuständiges Finanzamt. Letzteres kann die Steuerklasse rückwirkend wieder richtig stellen. Die Korrektur wird in der nächsten zu erreichenden Änderungsliste dem Arbeitgeber mitgeteilt (i.d.R. die Änderungsliste für den Monat August). Zusätzlich ist es möglich, rückwirkend für den Zeitraum ab 01.01.2015 eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug auszustellen und so den Bedürfnissen des Bürgers gerecht zu werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Elster Lohn II - Team

Artikelaktionen