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Normenkontrollrat spricht sich für das ELENA-Verfahren aus

Gutachten zu ELENA am 13. September 2010 an Wirtschaftsminister Brüderle übergeben. Schriftliche Zustimmung könnte digitale Signatur ersetzen.

Der Nationale Normenkontrollrat kommt in einem ausführlichen Gutachten zu dem Ergebnis, dass das ELENA-Verfahren auch weiterhin einen Beitrag für eine bürokratiearme, moderne Verwaltung leisten kann.

Das Gutachten befasst sich aber auch ausführlich mit der Frage, ob und in wieweit es Verbesserungsmöglichkeiten gibt: "Dabei war zunächst zu beachten, dass wegen der zentralen Vorratsdatenspeicherung beim ELENA-Verfahren ein besonders hoher Sicherheitsstandard gilt. Um die Bürgerinnen und Bürger vor unberechtigten Zugriffen auf persönliche Daten zu schützen, darf die Behörde die in einer zentralen Stelle gespeicherten Entgeltdaten erst dann abrufen, wenn der Antragsteller sie mit seiner Signaturkarte freigegeben hat.

Hierdurch kommt auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein erheblicher Aufwand für die Beschaffung der digitalen Signatur zu. Dies gilt es zu vermeiden. Der Nationale Normenkontrollrat hat eine kostengünstigere und bürgerfreundlichere Lösung dargestellt, die derzeit unter datenschutzrechtlichen Aspekten geprüft wird."

Dabei geht es um den Vorschlag, dass ein Bürger, der Leistungen bei einer Behörde beantragt, dort schriftlich einem Datenabruf zustimmt.

Zur WEB-Site des Nationalen Kontrollrates

Zur allgemeinen Beschreibung des Elena-Verfahrens finden Sie Hinweise beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) 

Das ELENA-Verfahren in Fragen und Antworten

Umsetzung in edlohn 

  • Keine Dakota-Software und kein Software-Zertifikat notwendig

Mit der ASP-Lösung edlohn sind Sie für diese neuen Herausforderungen bestens gerüstet. Die Übermittlungen werden automatisch durch die Spezialisten des ASP-Kommunikations-Center der eurodata durchgeführt. Technische Brennpunktthemen zum Jahreswechsel wie z.B. Dakota, Verschlüsselung, Umgang mit Fehlerrückmeldungen etc. werden für Sie als edlohn-Anwender vollständig durch das Service-Team der eurodata abgearbeitet - Vorteil ASP-Lösung edlohn !!

  • Automatische Rückmeldung der Versicherungsnummer in die Anwendung

Ohne die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers wird die ELENA-Meldung abgewiesen. Wir empfehlen deshalb, beim Neueintritt eines Arbeitnehmers, für den noch keine Versicherungsnummer vorliegt, eine abrechnungsunabhängige Anmeldung vor der Abrechnung vorzunehmen. In edlohn werden dann die Versicherungsnummern, die verschlüsselt von den Krankenkassen zurückgemeldet werden, direkt in die Anwendung weitergeleitet - Vorteil ASP-Lösung edlohn !!

  • Dienste des ASP Kommunikations-Centers der eurodata

Das ELENA-Verfahren arbeitet bei Vormonats-Korrekturen mit Storno und Neumeldung. Die ursprünglichen monatlichen Meldungen für den Arbeitnehmer müssen storniert und die neuen Monatswerte übermittelt werden. Da eine Stornomeldung abgewiesen wird, wenn die ursprüngliche Meldung noch nicht verarbeitet wurde, ist damit zu rechnen, dass es in allen Software-Systemen zu einer Vielzahl von Abweisungen kommt. Das ASP-Kommunikations-Center der eurodata ist darauf vorbereitet und führt für Sie in diesen Fällen eine erneute Datenübermittlung aus. Sie kümmern sich um die fachlichen Inhalte - das Service-Rechenzentrum der eurodata um die Übermittlung - Vorteil ASP-Lösung edlohn !!

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Wichtiger Hinweis:
Auch wenn das ELENA-Verfahren bezüglich des Umfangs der zu übermittelnden Daten durchaus in der öffentlichen Kritik steht, könnte bei strenger Auslegung der derzeitigen Rechtslage eine Verweigerung der Übermittlung mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR belegt  werden.

Weitere Infos dazu

 

 

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