Insolvenzgeldumlage 2011 beträgt 0 %
Schnelle Überwindung der Krise schlägt sich in der Insolvenzsicherung nieder
Das Insolvenzgeld dient zum Ausgleich des Nettolohnanspruchs der Arbeitnehmer für die letzten drei Monate vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung mangels Masse. Träger der Versicherung ist die Bundesagentur für Arbeit, Auszahlungsstellen sind die örtlichen Arbeitsagenturen.
Nach § 358 Abs. 2 SGB III ist die Umlage nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts zu erheben (Umlagesatz). Die Höhe des Umlagesatzes wird durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) festgelegt.
Aufgrund der schnellen Überwindung der Wirtschaftskrise ist die Insolvenzkasse der Bundesagentur für Arbeit gut gefüllt. Für das Jahr 2011 wird deshalb der Umlagesatz 0,00 % betragen.
Umsetzung in edlohn
In edlohn werden mit der Dezember-Abrechnung 2010 automatisch die Beitragsschätzungen für Januar 2011 vorgenommen. Im Rahmen der systemseitigen Schätzung für Januar 2011 wird automatisch berücksichtigt, dass keine Insolvenzgeldumlage abzuführen ist.
(Stand: 7.12.2010)
Allgemeine Infos zur Insolvenzgeldumlage