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Neue Version 8.1 Online

ELStAM, euBP, Baulohn, Arbeitnehmerversand (Auslieferung 26. März 2013)

Die neue Version 8.1 stand ganz im Zeichen des neuen ELStAM-Verfahrens. Seit Januar 2013 wurden durch das ETL-Personal-Kompetenzcenter mehrere tausend Arbeitnehmer beim ELStAM-Verfahren angemeldet und die elektronischen Rückmeldungen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in edlohn verarbeitet. Die wertvollen Erfahrungen aus diesem Pilotbetrieb konnten bereits in die Weiterentwicklung von edlohn einfließen.

  • ELStAM-Verfahren

    Die elektronische LSt-Karte (ELStAM) wird die Prozesse in der Lohnabrechnung von Dienstleistern verändern. Sie benötigen nun die Anmeldedaten eines neuen Arbeitnehmers einige Tage vor der eigentlichen Abrechnung, da das Bundeszentralamt für Steuern bis zu 5 Tage benötigt, um Ihnen die Besteuerungsmerkmale mitzuteilen.

    Mit edlohn haben Sie den Vorteil, dass das ASP-Kommunikations-Center mehrmals täglich die Daten beim BZSt für Sie abholt und Ihnen in edlohn bereitstellt. Sie sparen sich also jede Menge administrativen Aufwand. Dennoch wirft das in sich geschlossene und dadurch komplexe ELStAM-Verfahren diverse inhaltliche Fragen für Sie als Anwender auf.

    Wir haben die Besonderheiten des neuen Verfahrens in einer Kurzbeschreibung ELStAM zusammengefasst.

    TIPP 1: Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, die Unterstützungsangebote der edlohn akademie zu nutzen. Lassen Sie sich die ELStAM-Fallstricke näher erläutern, damit es bei der nächsten LSt-Prüfung kein böses Erwachen gibt. 
    TIPP 2: Fangen Sie beim Einstieg mit wenigen unkritischen Mandanten an, damit Sie Erfahrungen sammeln können.
  • Sortier- und Filtermöglichkeiten bei Fehlern/Warnungen/Hinweisen durch systemseitige Online-Prüfungen

    Aufgrund der neuen digitalen Meldedialoge zwischen Ihnen und den Institutionen erhalten die notwendigen systemseitigen Online-Prüfungen eine immer größerere Bedeutung. Damit Sie auch künftig jederzeit den Überblick behalten, haben wir edlohn in diesem Bereich wesentlich erweitert. Sie haben nun verschiedene Sortier- und Filtermöglichkeiten bei den angezeigten Fehlern/Warnungen/Hinweisen.

  • Baulohn: Urlaubsvergütung bei Arbeitsausfällen ohne Lohnausgleich / Baulohn Meldeverfahren Datensatz Version 6.0

    Aufgrund der neueren Rechtsprechung, insbesondere des Europäischen Gerichtshofs haben die Tarifvertragsparteien im Bau-Hauptgewerbe die Urlaubsvergütung bei Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch rückwirkend neu geregelt. Aufgrund dieser Neuregelungen sind zusätzliche Meldungen zu erstellen. Die SOKA-BAU ist bemüht, Anfang April für die neuen Meldungen empfangsbereit zu sein. Die edlohn-Entwicklung arbeitet derzeit ebenfalls mit Hochdruck an den neuen Meldebausteinen. Die Auslieferung erfolgt mit einer der nächsten Wartungen. Was genau von Ihnen zu tun ist, erfahren Sie demnächst im Lohn-Portal.

    Ein erster wichtiger technischer Schritt zur Umsetzung der neuen Anforderungen ist mit der neuen Version 8.1 bereits getan. Es erfolgte intern eine Umstellung auf die neue Datensatz-Version 6.0 der SOKA-BAU. Sie bildet die technische Voraussetzung für die Übermittlung der neuen Meldebausteine für die Urlaubsvergütung.
  • Neues Merkmal für Geringfügig Beschäftigte zur Überwachung der Befreiungsanträge

    Ab 1. Januar 2013 besteht für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 01.01.2013 beginnen, grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer hat aber die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Der Antrag auf Befreiung muss dem Arbeitgeber in den Entgeltunterlagen vorliegen.

    Zur besseren Überprüfbarkeit noch fehlender Befreiungsanträge wurde in den Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers  unter den SV-Merkmalen ganz unten ein neues Merkmal "Befreiungsantrag liegt vor" eingeführt. Sofern Sie dieses Merkmal pflegen, wird Ihnen der Status des Arbeitnehmers im Arbeitnehmerbaum rechts unter den Abrechnungsdetails angezeigt. Sie können das Merkmal auch über die Schnellerfassung pflegen bzw. darüber anzeigen lassen.

  • Elektronische unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

    In Sachen euBP ist edlohn derzeit bundesweit führend
    . Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) sucht deshalb permanent Steuerkanzleien und Buchführungsbüros, die am bundesweiten Pilotbetrieb zur euBP teilnehmen möchten. Mit der Version 8.1 kann sich nun jeder interessierte edlohn-Anwender für den erweiterten Pilotbetrieb freischalten lassen. Bitte beachten Sie dabei, dass auch die DRV-Bund noch nicht alle Sachverhalte bei der euBP abdecken kann. Insbesondere KUG-Fälle und Altersteilzeit-Fälle sind von der euBP noch ausgeschlossen.

    Sie sollten deshalb eine Übermittlung der euBP immer in Abstimmung mit dem jeweiligen RV-Prüfer vornehmen. Zusätzliche Kosten durch dieses technisch sehr aufwändige Verfahren (mehrere Dutzend Datensätze pro Mandant) fallen derzeit für Sie nicht an. Anfragen zur Freischaltung bitte unter Angabe Ihrer Berater-Nr. per E-Mail an lohn-hotline@eurodata.de

  •  Arbeitnehmerversand direkt aus dem Rechenzentrum

    Sie wollen sich Druck- und Administrationskosten und den Zeitaufwand für die Kuvertierung der Arbeitnehmer-Auswertungen in Ihrer Kanzlei sparen - dann ist der Arbeitnehmerversand direkt aus dem eurodata-Rechenzentrum genau das Richtige für Sie. Hier die Preise:

    0,20 EUR pro Arbeitnehmer für den Druck aller AN-Auswertungen im Rechenzentrum
    0,20 EUR pro Arbeitnehmer pauschal für das Handling
    ab 0,70 EUR pro Arbeitnehmer für das Porto und Verpackung je nach Gewicht

    Eine kurze Mail an lohn-hotline@eurodata.de unter Angabe Ihrer Berater-Nr. genügt. Wir beraten Sie gerne bezüglich der notwendigen Druck- und Versandeinstellungen.
     

 

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