Sofortmeldung - Verstöße werden sehr teuer
WEB-basierte Lösung edlohn macht es möglich / Mandanten können Sofortmeldungen selbst erstellen und über das ASP-Kommunikations-Center der eurodata einfach und dennoch sicher übermitteln
Der Regierungsentwurf hat das Ziel, die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirksam zu bekämpfen. Am 19.12.2008 hat der Bundesrat wie erwartet zugestimmt, so dass die Neuregelung wie geplant zum 1.1.2009 in Kraft tritt.
In Wirtschaftsbranchen, in den ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, sieht das Gesetz zwei einschneidende Maßnahmen vor (zu den betroffenen Wirtschaftszweigen):
- Einführung einer Sofortmeldung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme
- Einführung einer Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten bei der Erbringung von Dienst- und Werkleistungen.
ACHTUNG: Bei Nichtbeachtung drohen drastische Bußgelder
Durch die Einführung der Sofortmeldung bei gleichzeitiger Mitführungspflicht der Personaldokumente werden die Zollbehörden bei Kontrollen in die Lage versetzt, die sv-rechtliche Anmeldung eines Arbeitnehmers zu überprüfen.
Die Sofortmeldung muss sehr zeitnah zum Beschäftigungsbeginn erfolgen. Schon die Tatsache, dass es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens abgelehnt wurde, die Meldefrist auf den ersten Werktag nach Beschäftigungsbeginn hinauszuschieben, zeigt, dass der Gesetzgeber nun ernst macht im Kampf gegen die Schwarzarbeit.
Das Gesetz sieht in diesem Zusammenhang auch eine Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzarbG) vom 23. Juli 2004 vor.
Im Falle einer Kontrolle durch die Zollbehörden sind nach § 8 Abs. 3 SchwarzarbG bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten - zu denen nun auch die Absetzung einer Sofortmeldung zählt - folgende Bußgelder vorgesehen:
- Wer als Arbeitgeber die Daten nicht rechtzeitig übermittelt --> bis zu 25.000 EUR.
- Wer als Arbeitnehmer gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren verstößt --> bis zu 5.000 EUR.
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Weiterführende Infos zur Sofortmeldung
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